Für Eltern

Vorteile der Betreuung in einer Tagesfamilie

Die Betreuung Ihres Kindes in einer Tagesfamilie beinhaltet diverse Vorteile. Die Betreuungsperson ist immer dieselbe und bietet Ihrem Kind Kontinuität und Verlässlichkeit. Die Gruppe der betreuten Tageskinder hat eine überschaubare Grösse und ermöglicht so die individuelle Tagesgestaltung und altersgerechte Förderung Ihres Kindes. Zudem können Betreuungszeiten, soweit möglich, flexibel an Ihre Arbeitsbedingungen angepasst und besondere Bedürfnisse, wie wechselnde Arbeitstage und Schichtdienst, berücksichtigt werden.

Rahmenbedingungen

Die Geschäftsstelle Tagesfamilien Basel-Stadt vermittelt Plätze in Tagesfamilien für Kinder im Alter von drei Monaten bis zur Vollendung des achten Schuljahres der Primarschule (bis Ende der 6. Primarklasse). Betreut werden die Kinder in der Regel tagsüber zu Zeiten, an denen Sie als Eltern die Betreuung nicht selbst wahrnehmen können. Die Mindestbetreuungsdauer beträgt neun Stunden pro Woche. Werden Geschwister in einer Tagesfamilie betreut, muss mindestens ein Kind der Familie während neun Stunden pro Woche betreut sein.

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  • Geschäftsstelle Tagesfamilien
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Kosten

Im Kanton Basel-Stadt können Familien einkommensabhängig Beiträge des Kantons an die familienergänzende Betreuung erhalten. Eine Kostenbeteiligung können Sie mit einem entsprechenden Gesuch an das Erziehungsdepartement Basel-Stadt beantragen, sofern die Betreuung aufgrund von Erwerbstätigkeit, einer Ausbildung oder einer Entlastungssituation erfolgt. Die Elternbeiträge mit Gültigkeit bis am 31.07.2024 können Sie hier einsehen.

Dank dem Massnahmenpaket zur Förderung der Kinderbetreuung im Kanton Basel-Stadt, wird die Betreuung in Tagesfamilien ab dem 01.08.2024 für Eltern sehr viel günstiger. Die neuen Elternbeiträge pro Stunde mit Gültigkeit ab dem 01.08.2024 können Sie hier einsehen. 

Auswahl und Überprüfung der Tagesfamilien

Die Tagesfamilien werden sorgfältig auf ihre Eignung geprüft und verfügen über eine kantonale Bewilligung zur Betreuung von Tageskindern. Sie absolvieren eine obligatorische Grundbildung sowie einen Unfall- und Notfallkurs für Kleinkinder und verpflichten sich, regelmässig an Weiterbildungen teilzunehmen.

Als Arbeitgeberin ist das Bürgerliche Waisenhaus Basel, vertreten durch die Geschäftsstelle Tagesfamilien BS, für die Entlöhnung sowie Versicherung der Tagesfamilien zuständig und überwacht die Betreuungsqualität. Die Fachberatenden der Geschäftsstelle fungieren dabei als Bindeglied zwischen abgebenden Eltern und Tagesfamilien.

Vermittlung von Tagesfamilien

Gerne versuchen wir Ihnen eine geeignete Tagesfamilie zu vermitteln und stehen Ihnen während des gesamten Betreuungsverhältnisses zur Seite.

Wenn Sie für Ihr Kind / Ihre Kinder eine Tagesfamilie als familienergänzende Betreuung wünschen, nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf, damit wir Sie zu einem Vermittlungsgespräch bei uns auf die Geschäftsstelle einladen und über weitere Schritte informieren können.

Kinderbetreuung in Tagesfamilien – familiennah, flexibel, individuell.

Ein Film des Verbands Zürcher Tagesfamilienorganisationen VZT.

 

 

Infos und Merkblätter für Eltern